der Firma Krautreporter eG, vertreten durch den Vorstand Sebastian Esser und Leon Fryszer Sredzkistraße 19a, 10435 Berlin
(nachfolgend „Krautreporter eG“ oder „Arbeitgeber“ genannt)
Die Krautreporter eG hat sich das Ziel gesetzt, eine gerechte, transparente und nachvollziehbare Vergütungsstruktur zu schaffen. Hierzu hat die Krautreporter eG Vergütungsrichtlinien erarbeitet, nach denen die künftige Vergütung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Krautreporter eG ausgerichtet werden soll. Eine Absenkung der aktuellen Gehälter erfolgt hierdurch nicht.
Anhand von Entgeltgruppen, die sich auf konkrete Tätigkeiten bzw. Positionen beziehen, und Entgeltstufen, die an die Berufserfahrung anknüpfen, wird eine angemessene Vergütung ermittelt. Die Richtlinie ist jedoch keine verbindliche Vorschrift, sondern gibt nur Anhaltspunkte für die Vergütungsbemessung, um die jeweiligen Bemessungsgrundlagen transparent und nachvollziehbar darzustellen. Die Krautreporter eG behält sich somit vor, in begründeten Fällen von dem in der Richtlinie genannten Vergütungsgefüge abzuweichen.
Vor diesem Hintergrund sollen folgende Vergütungsrichtlinien Anwendung finden:
Bei der Krautreporter eG werden Entgeltgruppen gebildet, denen einzelne Tätigkeiten zugeordnet werden. Diese Tätigkeiten sind für die Eingruppierung in die Entgeltgruppen richtungsweisend. Die Entgeltgruppen und die ihnen zugeordneten Tätigkeiten sind in der beigefügten Anlage 1 enthalten.
Bei der Bemessung der Entgelthöhe für die einzelnen Entgeltgruppen werden die Unterschiede in Funktion, Umfang und Bedeutung der Aufgabe, Verantwortungsumfang und Belastung sowie die Qualifikation angemessen berücksichtigt.
(1) Die Krautreporter eG orientiert die Vergütung ihrer Arbeitnehmer/innen künftig an sogenannten „Entgeltgruppen“ , erstellt zu diesem Zweck Tätigkeitsbeschreibungen auf der Grundlage des Aufgabengebietes für die verschiedenen Tätigkeiten und ordnet die Arbeitnehmer/innen den Entgeltgruppen zu.
(2) Bei einer Änderung des Arbeitsverhältnisses durch Versetzung oder sonstige Maßnahmen sowie bei Neueinstellungen überprüft die Krautreporter eG die Zuordnung des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin zu der Entgeltgruppe. Wird ein/e Arbeitnehmer/in in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert, findet in der Regel der Gehaltsrahmen der höheren Entgeltgruppe Anwendung. Die erstmalige Einführung dieser betrieblichen Vergütungsrichtlinien wird für Arbeitnehmer/innen nicht zu einer Absenkung des bisherigen Gehaltsniveaus führen.
(1) Innerhalb der Entgeltgruppe soll sich die Vergütung zudem an der einschlägigen Berufserfahrung in „Berufsjahren“, über die der/die Arbeitnehmer/in verfügt, orientieren. Die Berufsjahre werden Entgeltstufen zugeordnet. Die als Anlage 2 beigefügte Entgelttabelle weist aufgrund dieser Zuordnung das monatliche Bruttogehalt auf Basis der arbeitgeberseitig vorgegebenen Entgelthöhe aus. In begründeten Fällen behält sich die Krautreporter eG vor, von den in der Entgelttabelle genannten Richtlinien abzuweichen.
(2) „Berufsjahre“ im Sinne des Absatzes (1) und im Sinne der Entgelttabelle in Anlage 2 werden in der Regel wie folgt berücksichtigt:
Berufsjahre als hauptberufliche/r Redakteur/in,
Zeiträume, in denen ein Volontariat abgeleistet oder eine Journalistenschule besucht wurde
bis zu einer Dauer von maximal insgesamt 2 Jahren,
Zeiträume, in denen der/die Arbeitnehmer/in als freie/r Journalist/in tätig war, können in
einem Umfang von 50 % berücksichtigt werden; maximal jedoch bis zu einer Dauer von 3
Jahren.
Andere Zeiträume einschlägiger Berufserfahrung können berücksichtigt werden, wenn diese nach Auffassung der Krautreporter eG nach Art und Umfang der Tätigkeit förderlich für die aktuelle Tätigkeit des Arbeitnehmers/ der Arbeitgeberin bei der Krautreporter eG sind.
(3) Um die in Absatz (2) genannten Berufserfahrungen berücksichtigen zu können, fragt die Krautreporter eG bei Bedarf die Vorlage von Nachweisen hierüber bei dem Arbeitnehmer / der Arbeitnehmerin nach. Werden keine entsprechenden Nachweise vorgelegt, kann eine Berücksichtigung von Berufsjahren leider nicht erfolgen.